Die Bundesrepublik Deutschland

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Volksvertreter und Gesetze

Die Volksvertreter beschließen Gesetze. Gerichte erklären einen Teil dieser Gesetze für rechts- oder verfassungswidrig. Die Volksvertreter sind offensichtlich unfähig, neue Gesetze oder Gesetzesänderungen im bestehenden rechtlichen Rahmen zu erlassen. Die Volksvertreter schreiben die Gesetze wohl selten selbst, sondern lassen sie von der entsprechenden Verwaltung schreiben.

Die Volksvertreter sind demokratisch gewählt. Die Begriffe "demokratisch" und "Demokratie" bedürfen im Einzelfall der Bedeutungsfestlegung. Ich bin aber überzeugt, daß die Volksvertreter im Ganzen die Bevölkerung repräsentieren.

Gesunder Menschenverstand oder gar Logik scheinen bei der Entstehung der Gesetze nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen. Sobald es meine Zeit zuläßt, werde ich hier einige Beispiele bringen.

Was erwarte ich von einem Gesetz?

Nennung von Gesetzen

Die Probleme mit Gesetzen und Verordnungen könnten ihren Ursprung bereits in den ersten Zeilen eines Gesetzestextes und in den Verweisen auf ein Gesetz haben. Nehmen wir zwei 2017-01-04 aktuelle Beispiele, die an diesem Tag im Internet so abrufbar sind.

Der aktuelle Wortlaut des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf "www.landesrecht-mv.de" wird so eingeleitet:
Kommunalabgabengesetz - KAG M-V
in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005
Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 146
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: P.P. 9, 12, 22 geändert, P. 21 neu gefasst durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584)

In den Suchergebnissen auf der Website sah ich heute nur
Kommunalabgabengesetz - KAG M-V
in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005
was das Ergebnis eben NICHT ist. Es ist nicht der Text von 2005, sondern von 2016. Also wäre eine logische Bezeichnung "Kommunalabgabengesetz - KAG M-V Stand 14. Juli 2016". Die ganze Geschichte des Gesetzes kann man gegebenenfalls danach erwähnen.

Der aktuelle Wortlaut des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf "http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de" wird so eingeleitet:
Kommunalabgabengesetz
(KAG-LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1996*
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: P.P. 13 und 13a geändert sowie neuer P. 13c eingefügt durch Gesetz vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202)

Das Sternchen verweist auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, das einen Abschnitt des Gesetzes für unvereinbar mit der Landesverfassung befand.

Es gilt hier die gleiche Kritik wie für das "KAG M-V", und auch für viele andere Gesetze. Der Ingenieur kennt "change management", was auf deutsch und ausführlicher heißt "Nachvollziehbarkeit von Änderungen". Dabei wird nach meiner Erfahrung zuerst und als Wichtigstes der aktuelle Stand eines Dokuments oder eines Produktes bezeichnet, z.B. durch eine Versionsnummer oder ein Datum. Die Geschichte des Dokuments oder Produktes wird später erzählt.

Es wäre einfach zu schreiben "Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) Stand 17. Juni 2016". Das dürften viele Menschen verstehen, nicht nur Ingenieure oder Juristen. Ich glaube: Verständlichkeit ist nicht gewollt.

Das Eigenheim

Die Ein-Familien-Häuser auf winzigen Grundstücken, wo um das Haus herum gerade der laut Baugesetzen geforderte Abstand ist, sind kranke Verschwendung. Sie bieten auch so gut wie keine Abschirmung gegen unliebsame Nachbarn.

Mehr-Familien-Häuser sind viel effektiver, vor allem hinsichtlich der Nutzung der auf der Erde nur begrenzt vorhandenen Fläche. Auf dem Platz von 8 winzigen Grundstücken mit Ein-Familien-H kann ein passables Haus für 8 gebaut werden, und drum herum bleibt noch viel Platz für etwas Natur, Spiel und Sport, was auch immer.

Autor: Harun Scheutzow
Last change: 2017-01-04